Auf der heutigen Sondersitzung des Untersuchungsausschusses zur Sächsischen Landesbank legte die PDS-Fraktion einen Beweisantrag vor, der die Vorladung des Pressesprechers der Tutzinger Industrie- und Immobilien-Leasing GmbH, Andreas Waldow, des Rechtsanwaltes von Ludwig Hausbacher, Dr. Klaus Fischer, des Dresdner Notars Dr. Georg Schildge und des sächsischen Finanzministers Dr. Horst Metz als Zeugen vor den Untersuchungsausschuß zum Inhalt hat und über den aus Satzungsgründen in einer weiteren Sondersitzung des Ausschusses abgestimmt werden wird.
Erst am vergangenen Montag war ein Beweisantrag der NPD-Fraktion auf Vorladung von Finanzminister Dr. Horst Metz im Anschluß an die Vernehmung Ludwig Hausbachers von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt worden. Auch ein NPD-Antrag auf Vorladung von Andreas Waldow war schon in der zweiten Sitzung des Untersuchungsausschusses abgelehnt worden.
Dr. Johannes Müller, Obmann der NPD-Fraktion im Untersuchungsausschuß, äußerte zu der heutigen Sondersitzung des Untersuchungsausschusses:
„Es ist geradezu unfaßbar, wie nicht nur in den Plenardebatten des Landtages, sondern auch in der Ausschußarbeit von den Altparteien permanent gegen das Prinzip einer kollegialen Zusammenarbeit jenseits kleinlicher Parteitaktik verstoßen wird.
Nach der Vernehmung Hausbachers lagen alle wichtigen Sachverhalte auf dem Tisch. Seine Aussage, über einen Mittelsmann ein Angebot von Finanzminister Dr. Horst Metz für die von ihm gehaltenen MDL-Anteile über 35 Millionen Euro erhalten zu haben, hat eine sofortige Vorladung von Metz unerläßlich gemacht. Diese hätte früher oder später ja sowieso erfolgen müssen, da ohne Metz als Vorsitzenden des Verwaltungsrates der SachsenLB die Aufklärung einer möglichen Verletzung von Aufsichtspflichten durch Mitglieder der Staatsregierung ohnehin nicht möglich gewesen wäre.
Da unser Antrag am Montag, obwohl er sachlich zwingend notwendig war, abgelehnt wurde, sind nun insgesamt drei Sondersitzungen des Untersuchungsausschusses nötig, um eine Verabschiedung des gleichlautenden PDS-Antrages außerhalb des Turnus der ordentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses auch satzungsmäßig zu ermöglichen. Das ist eine Zeit- und Geldverschwendung, die unnötig in Potenz ist.
Die PDS bleibt sich in der SachsenLB-Affäre treu: Die NPD macht die Sacharbeit, die PDS schreibt in Serie von der NPD ab.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
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