Die heutige öffentliche Anhörung zum Polizeieinsatz anläßlich einer nationalen Demonstration sowie diverser Gegendemonstrationen am 1. Mai dieses Jahres in Leipzig im Rechtsausschuß des Sächsischen Landtages entwickelte sich zum Rohrkrepierer für die Antragsteller von der PDS-Fraktion. Diese hatte im Vorfeld der Anhörung eine angeblich unverhältnismäßige Härte der Polizei gegenüber den teilweise linksextremen und gewaltbereiten Gegendemonstranten moniert.
Der Leiter der Leipziger Polizeidirektion, Rolf Müller, mußte bei der Anhörung erneut feststellen, daß auch am 1. Mai in Leipzig die Gewalt wieder einmal von linksradikalen „autonomen“ Gewalttätern ausgegangen war, die unter anderem Tränengasgranaten gezündet hatten und sowohl Polizei als auch die nationalen Gegendemonstranten mit Feuerwerkskörpern beschossen hatten. Auf das in höchstem Maße brutale Verhalten der linksextremen Gegendemonstranten, die aus dem Schutz einer DGB-Veranstaltung heraus agierten, habe die Polizei angemessen reagiert, so Müller, und selbst beispielsweise kein Tränengas verwendet.
Der von der NPD-Fraktion benannte Sachverständige, der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger, machte deutlich, daß die wirkliche Unverhältnismäßigkeit im Vorgehen der Polizei nur in dem Versäumnis zu sehen ist, jene Rädelsführer der sogenannten „Antifa“ rechtzeitig in Beugehaft zu nehmen, die im Vorfeld von nationalen Demonstrationen völlig offen und ungeniert zur Verhinderung der Veranstaltung durch grobe Störungen und Gewalt aufrufen. Rieger wies mehrmals auf den hohen Wert des Versammlungsrechts hin, den das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem sogenannten „Brokdorf-Beschluß“ nochmals bekräftigt hatte und vereitelte so das zweite Anliegen der PDS – die Zustimmung der Sachverständigen für ihre Lieblingsidee eines generellen Verbotes von nationalen Versammlungen zu bekommen. Jürgen Rieger kündigte außerdem an, gegen den rechtspolitischen Sprecher der PDS-Fraktion, Klaus Bartl, Anzeige wegen übler Nachrede zu stellen, da dieser in einer Presseerklärung und unwahre Behauptungen über den Rechtsanwalt verbreitet hatte.
Die von Bartl angesprochenen Strafverfahren wegen Volksverhetzung wurden eingestellt bzw. Rieger wurde freigesprochen. Keine einzige Schrift von Rechtsanwalt Rieger wurde verboten. Hätte Herr Bartl besser recherchiert, dann wüßte er auch, daß Jürgen Rieger nicht Mitglied der NPD ist und auch nie Mitglied der Wiking-Jugend war.
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel äußerte zu der heutigen Expertenanhörung des Rechtsausschusses:
„Wie erwartet hatten die Thesen von PDS und Grünen über einen angeblich unverhältnismäßig harten Einsatz der Polizei am 1. Mai 2005 gegen gewaltbereite linksextreme Gegendemonstranten vor einem Forum von Sachverständigen keinen Bestand. Die Anhörung brachte zwei wichtige Erkenntnisse. Erstens: Auch am 1. Mai in Leipzig waren es einmal mehr Linksextremisten, die mit unvorstellbarer Brutalität Leib und Leben von Polizisten sowie von Teilnehmern der nationalen Demonstration gefährdeten. Zweitens wurde deutlich, daß natürlich auch für nationale Bürger das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit unangreifbar ist. Ich kann unserem Sachverständigen, dem Rechtsanwalt Jürgen Rieger, nur zustimmen, wenn er mit Blick auf die grundrechtsfeindliche Position der PDS, die am liebsten alle nationalen Veranstaltungen verbieten will, feststellt, daß eine Namensänderung von SED in PDS eben nicht ausreicht, um eine demokratische Partei zu werden.
Zuvor war die PDS mit ihrem geschäftsordnungswidrigen Antrag kläglich gescheitert, unseren Sachverständigen von der Anhörung auszuschließen.
Es ist für das fragwürdige Demokratieverständnis der Abgeordneten der sächsischen Blockparteien und des sächsischen Innenminister Thomas de Maizière bezeichnend, daß sie während des Auftritts von Jürgen Rieger den Saal verließen.
Angesichts der krassen Fehlbesetzung einiger Sachverständiger, die von den anderen Parteien benannt wurden, hätten wir Nationaldemokraten viel eher einen Grund gehabt, der Anhörung zumindest zeitweise fernzubleiben. So wurde u.a. der Leipziger Verdi-Bezirksjugendsekretär Sebastian Viezenz geladen, der Leiter der Gegendemonstration war, aus der es zu Gewalttätigkeiten kam. Er lieferte lediglich einen sehr subjektiv gefärbten Erlebnisbericht.
Noch dreister war der Auftritt des Berliner Leitenden Kriminaldirektors Oliver Tölle, der in seinem 10-minütigen Auftritt ausschließlich für das sogenannte ‚Berliner Modell’ warb, mit dem am 8. Mai 2005 ein Demonstrationszug der Jungen Nationaldemokraten durch die deutsche Hauptstadt verhindert worden war.
Damals hatte die Berliner Polizeiführung mit der rechtswidrigen Duldung einer Blockade erstmals eine neue Strategie zur Verhinderung einer nationalen Demonstration in die Realität umgesetzt.
Während Herr Tölle sich mit diesem skandalösen Verhalten brüsten durfte, verweigerte der CDU-Ausschußvorsitzende Prof. Dr. Schneider die Beantwortung der entsprechenden Nachfragen, die ich dem Vertreter des Berliner Polizeipräsidiums stellen wollte, die in unerträglicher Weise das Versammlungsrecht mit Füßen getreten hatte.
Die NPD wird sich auch weiterhin für die Wahrung der Versammlungsfreiheit einsetzen, sowohl im Sächsischen Landtag als auch vor den Gerichten.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
www.npd-fraktion-sachsen.de
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