Der ehemalige Verfassungsrichter Professor Grimm sieht für den Fall des Inkrafttretens der EU-Verfassung die Möglichkeit von unlösbaren Verfassungskonflikten, bei denen die Bundesrepublik „ihre Konsequenzen ziehen“ müßte
Die in Karlsruhe anhängigen Verfassungsklagen gegen das Zustimmungsgesetz zum Europäischen Verfassungsvertrag – Verfassungsbeschwerde, Organklage und Antrag auf andere Abhilfe von Dr. Peter Gauweiler, Organklage der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag – haben den Bundespräsidenten veranlaßt, seine Unterschrift unter das Zustimmungsgesetz auszusetzen, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.
Hierzu erklärte Dr. Johannes Müller, stellvertretender Vorsitzender der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Die Entscheidung des Bundespräsidenten zeigt, daß die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die EU-Verfassung nicht von der Hand zu weisen sind. Das im parlamentarischen Schnellverfahren von Bundestag und Bundesrat beschlossene deutsche Zustimmungsgesetz ist dadurch vorerst gestoppt. Nach den sensationellen Abstimmungssiegen der EU-Verfassungsgegner in Frankreich und den Niederlanden gegen die politische Klasse und die gesamte Medienmacht zeichnet sich nun in Deutschland ab, daß die bisher über die Köpfe des Volkes hinweg betriebene Demontage der staatlichen Souveränität und der nationalen Selbstbestimmung an ihre verfassungsrechtlichen Schranken stößt. Man kann unserem Land nur wünschen, daß diese von allen Seiten beachtet werden. Sonst würde das Widerstandsrecht greifen, wie Dr. Gauweiler auch angedeutet hat, und über kurz oder lang ein rechtloser Zustand eintreten. Die Abgeordneten der NPD sind die einzigen im Sächsischen Landtag, die die EU-Verfassung wegen ihrer Verletzung der nationalen Souveränität und der demokratischen Selbstbestimmungsrechte der Deutschen kategorisch ablehnen und dies in mehreren parlamentarischen Initiativen deutlich gemacht haben. Gerade vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklung sollten sich die anderen Fraktionen wegen ihrer konspirativ verabredeten, unsachlichen Verbalattacken gegen die NPD-Fraktion in dieser Angelegenheit schämen.“
Der ehemalige Richter am 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (1987-1999), Professor Dr. Dieter Grimm, erklärte gestern anläßlich einer Vortragsveranstaltung in Dresden auf eine entsprechende Frage des NPD-Landtagsfraktionsberaters Per Lennart Aae, daß der in Art. I-6 der EU-Verfassung festgelegte „Vorrang“ jeglichen EU-Rechts vor dem Grundgesetz im Falle des Inkrafttretens der EU-Verfassung zu unlösbaren Konflikten mit dem Grundgesetz führen könnte. Denn wenn ein Deutscher, wie jetzt Peter Gauweiler, wegen Verletzung seiner demokratischen Rechte aus Art. 20 Grundgesetz durch einen europäischen Rechtsakt beim Bundesverfassungsgericht klagen und Recht bekommen würde, und der Europäische Gerichtshof anschließend auf Antrag der EU-Kommission dieses Urteil kassieren würde, würde aufgrund von Art. 10-I EU-Verfassung das Fundament des Grundgesetzes – die freiheitlich-demokratische Grundordnung – regelrecht seine Gültigkeit verlieren. Das wäre aber nach Art. 146 Grundgesetz unzulässig, denn dort heißt es unmißverständlich: „Dieses Grundgesetz, (…), verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Das Grundgesetz kann also nur durch eine Volksabstimmung über eine neue deutsche Verfassung seine Gültigkeit verlieren. Alles andere wäre krasser Verfassungsbruch und würde das Widerstandsrecht nach Art. 20 IV Grundgesetz auslösen.
Professor Grimm stellte in seiner persönlichen Antwort an Per Lennart Aae unmißverständlich fest, daß die Bundesrepublik Deutschland in einem solchen Fall „ihre Konsequenzen ziehen“ müßte. Das könnte aber nur heißen: Kündigung der Mitgliedschaft in der Union.
Bei der öffentlichen Vortragsveranstaltung mit Professor Grimm an der Technischen Universität in Dresden hatte die NPD-Fraktion als einzige Fraktion im Sächsischen Landtag kompetente Vertreter entsandt, die sich in der Diskussion zu Wort meldeten.
Hierzu erklärte der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel:
„Es ist beschämend, daß die etablierten Parteien in Schicksalsfragen unseres Volkes völliges Desinteresse an den Tag legen, während sie sich andererseits dazu verabreden, in den Plenarsitzungen des Landtages die NPD wegen der sachlichen Thematisierung dieser Fragen in primitivster und rohester Form anzugreifen.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
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