Aktuell

Koalitionsparteien verweigern mehr Bürgerbeteiligung

09.06.2005 | von Frank Franz

Die sächsischen Koalitionsparteien CDU und SPD verweigerten heute im Innenausschuß ihre Zustimmung zu Gesetzesinitiativen der NPD und der FDP, mit denen die beiden Parteien die Hürden für den Antritt zu Kommunalwahlen senken wollten.

 
Die NPD griff insbesondere die Vorschrift des Kommunalwahlgesetzes an, nach der von den Bürgern, die eine Partei oder Wählervereinigung unterstützen wollen, die noch nicht im Kommunalparlament oder im Sächsischen Landtag vertreten ist, Unterstützungsunterschriften auf den Landratsämtern geleistet werden müssen. Bei Kreistagswahlen kommt erschwerend hinzu, daß zunächst die Wahlberechtigung auf dem örtlichen Gemeindeamt bestätigt werden muß und danach erst die Unterstützungsunterschrift auf dem oft viele Kilometer entfernten Landratsamt geleistet werden darf.
 
Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel erklärte zu der Ablehnung:
 
„Es ist beschämend, wie insbesondere die Regierungsparteien heute die beiden Vorschläge in Bausch und Bogen abgelehnt haben. Nach ihrer Logik müßten auch für Bundes- und Landtagswahlen derartige Hürden gelten. Wieder einmal hat sich gezeigt, daß CDU und SPD am liebsten unter sich bleiben wollen und ihre ständigen pseudodemokratischen Bekenntnisse das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Der FDP-Antrag ging in die richtige Richtung, war aber in sich nicht schlüssig, weil das Verhältnis der Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften in kleinen Gemeinden und Großstädten nicht stimmte.
Wir Nationaldemokraten werden uns trotz der heutigen Ablehnung im Innenausschuß auch weiterhin für mehr Meinungsvielfalt in den Kommunalparlamenten einsetzen.“
 
Apfel wies darauf hin, daß die Gesetzesänderungsinitiative der Nationaldemokraten ausdrücklich nicht im eigenen Interesse gelegen habe, da die NPD aufgrund ihres Landtagseinzuges keine Unterstützungsunterschriften bei Kommunalwahlen mehr sammeln muß. Es gehe hier vor allem um Wählervereinigungen, die eine demokratische Alternative zu den Altparteien darstellen.
 
„Unter den Parteien, die sich heute für die undemokratischen Vorschriften stark machen, sind auch einige, die nur deshalb in die Kommunalparlamente gekommen sind, weil sie 1990 nach dem damaligen DDR-Kommunalwahlgesetz keine Hürden beim Wahlantritt zu überwinden hatten“, sagte der NPD-Fraktionsvorsitzende abschließend.
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
 
]]>

Keine Kommentare möglich.