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Deutsche Zustimmung zur EU-Verfassung ist Ausdruck niederster Rechtsverachtung

03.06.2005 | von Frank Franz

Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag reichte heute beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen das Zustimmungsgesetz zur EU-Verfassung ein. Um 11.50 Uhr gaben der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller und Fraktionsgeschäftsführer Peter Marx die Klageschrift in Karlsruhe ab.

 
Nach Auffassung der NPD-Fraktion hätte die deutsche Zustimmung zur EU-Verfassung einer Volksabstimmung nach Artikel 146 GG bedurft, weil hier eine Verfassungsgebung vorliegt, die Artikel 23 GG bei weitem überschreitet und daher einer neuen verfassungsrechtlichen Grundlage der Bundesrepublik Deutschland gleichkommt. Das Zustimmungsgesetz verstößt gegen die Pflicht zur grundsätzlichen Erhaltung des Grundgesetzes. Die EU-Verfassung sieht jedoch eine Nachrangigkeit auch des nationalstaatlichen Verfassungsrechts vor.
 
Als Landtagsfraktion greift die NPD insbesondere auch den Verstoß gegen die Pflicht zur Bundestreue an, weil durch die EU-Verfassung die Staatsqualität der deutschen Bundesländer nicht mehr geachtet werde.
 
Die Nationaldemokraten listen in ihrer Klageschrift insgesamt 10 Verstöße gegen das Grundgesetz auf, darunter auch die Aushöhlung mehrer Grundrechte.
 
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller erklärte zu der Organklage:
„Während die französische Staatsführung zumindest formell die Rechte der Franzosen beachtete, behandelt die deutsche Politnomenklatura das Recht des deutschen Volkes, nach Artikel 146 des Grundgesetzes über seine eigene Verfaßtheit zu entscheiden, als billige Makulatur.
Es ist ein Ausdruck niederster Rechtsverachtung dieser deutschen Politnomenklatura, wenn sie sich sogar anmaßt, die von ihr selbst inszenierten, staatsstreichartigen Kompetenzüberschreitungen von Bundestag und Bundesrat auch noch zur gezielten Manipulation der demokratischen Willensbildung in anderen Ländern instrumentalisieren zu wollen.
Ich bin den Franzosen sehr dankbar, daß sie nicht zugelassen haben, daß diese perfide Rechnung der in unserem Land regierenden Demokratiefeinde aufgeht. In Deutschland liegt es nun am Bundesverfassungsgericht, die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zu überprüfen.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
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