Die NPD-Fraktion hat heute einen Antrag in den Sächsischen Landtag eingebracht, der Umzüge aufgrund der Hartz IV-Regelungen verhindern soll. Außerdem wollen die Nationaldemokraten für einheitliche Kriterien bei der Umsetzung von Hartz IV in Sachsen sorgen.
Hintergrund sind verschiedene Medienberichte und Klagen von Bürgern, die sich an die Fraktion gewandt haben, weil offensichtlich Hartz IV in Sachsen sehr verschieden in die Praxis umgesetzt wird.
Zunächst soll nach dem Willen der NPD auch nach Ablauf der Schutzfrist am 30.6. niemand aus seiner Wohnung wegen Überschreitung der durch Hartz IV vorgesehenen Bemessungsgrenzen ausziehen müssen.
Die Staatsregierung soll dem Landtag spätestens nach Ablauf der parlamentarischen Sommerpause einen Bericht über die Zahl der Betroffenen und die von den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten erlassenen Regelungen vorlegen.
Aufgrund dieses Berichts sollen dann Lösungswege erarbeitet werden, die dazu führen, daß nur ein absolutes Minimum an Umzügen notwendig wird.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, für Einheitlichkeit in ganz Sachsen sorgen und auch in Zukunft den Landtag über den weiteren Fortgang bei der Durchsetzung von Hartz IV in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zu informieren.
Der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller erklärte zu dem Antrag seiner Fraktion:
„Unser Antrag ändert nichts an unserer grundsätzlichen Ablehnung der unsozialen Hartz-Gesetze. Da sie aber nun leider durch eine große Koalition der bundesdeutschen Altparteien Realität geworden sind, wollen wir im Interesse der Betroffenen wenigstens dafür sorgen, daß sie überall im Freistaat einheitlich und so weit wie möglich im Sinne der ALG II-Empfänger ausgelegt werden.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
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