Der NPD-Abgeordnete Dr. Johannes Müller zitierte heute im Sächsischen Landtag ausführlich aus einem geheimen, aber der Öffentlichkeit durch Indiskretion aus der NRW-Staatskanzlei zugespielten Brief des NRW-Ministerpräsidenten Peer Steinbrück an die Vorsitzenden der Föderalismuskommission, Edmund Stoiber und Franz Müntefering.
Der Brief, der Anfang 2004 auf ausdrücklichen Wunsch des Verfassers an alle Mitglieder und Berater der Föderalismuskommission verteilt wurde, spielte bei den Beratungen der Kommission eine entscheidende Rolle. Er behandelt die mangelnde „Europatauglichkeit“ des Grundgesetzes und enthält im wesentlichen die Feststellung, daß die Zuständigkeit des Bundes für die Herstellung und Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland im Widerspruch zur Verlagerung aller Kompetenzen nach Brüssel stehe und deswegen abgeschafft werden müsse. Konkret handelt es sich um die Artikel 72 ff. des Grundgesetzes.
Dr. Müller zitierte hierzu z.B. folgende Ausführungen Steinbrücks: „An dieser Stelle wird die ‚Europatauglichkeit des Grundgesetzes’ zu berücksichtigen sein. (…) Die Kataloge der Art. 74, 74a und 75 GG sind im einzelnen darauf hin zu überprüfen, ob die dort geregelten Sachgebiete nicht mittlerweile der ‚Harmonisierungskompetenz’ der Europäischen Union unterliegen (…) Dort, wo dies der Fall ist – beispielsweise in weiten Bereichen des Wirtschaftsrechts – stellt sich dann die Frage, wie der Bund überhaupt noch auf Sachgebieten eine Kompetenz zur Herstellung oder Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse eingeräumt bekommen kann, wenn diese Kompetenz bereits durch die EU ausgeübt wird. Einen ähnlichen Gedanken hat Prof. Dr. Meyer in der Sachverständigenanhörung dargelegt, als er (…) bezweifelte, daß überhaupt noch eine generelle Erforderlichkeit zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für den Bund bestehen kann.“
Für Sachgebiete, die noch nicht der Regelungskompetenz durch die EU unterliegen, dürfe der Bund nach Steinbrück ebenfalls keine Zuständigkeit besitzen, da ja hier „nicht einmal die EU eine Kompetenz zur Harmonisierung rechtlicher Regelungen“ habe.
Hierzu der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Müller:
„Dies ist deswegen so schwerwiegend und verhängnisvoll für Deutschland, weil die Äußerungen Steinbrücks auf eine praktisch vollständige Aufhebung der zentralen Aufgabe des Bundes in unserem föderalen Staatswesen hinauslaufen, nämlich der Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse und damit der Einheit Deutschlands.“
Die Vertreter der übrigen Parteien im Landtag bezeichneten die Vorhaltungen der NPD als „Verschwörungstheorie“ und warfen ihr, wie üblich, „Extremismus“ vor, vermieden es aber
interessanterweise, konkret auf die zitierten Äußerungen Peer Steinbrücks und ihre Rolle in den Beratungen der Föderalismuskommission einzugehen.
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
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