Zum Stichtag 11. April 2005, dem Ende der Beratungen über den Doppelhaushalt 2005/2006 im Haushalts- und Finanzausschuß (HFA) des Sächsischen Landtages, hat die NPD-Fraktion 95 Änderungsanträge eingebracht und damit mehr als jede andere Fraktion.
In den Alternativanträgen der NPD spiegeln sich folgende Schwerpunkte wieder: Familienpolitik, Bildung, Stärkung des Subsidiaritätsprinzips durch Stärkung der Kommunen, Stärkung mittelständischer Strukturen und kleiner Unternehmen, Förderung von umweltpolitischen Belangen, Tierschutz und ökologischem Landbau, Rückführung der künftige Generationen über Gebühr belastenden Neuverschuldung, Förderung der Kulturarbeit der Vertriebenenverbände, von Suchtprävention, Suchthilfe und Kriminalitätsprävention und von Wohlfahrtsverbänden statt antidemokratischer Indoktrinierung und Agitation „gegen Rechts“ und der Ausbau demokratischer Befugnisse zur besseren Kontrolle der Exekutive.
Unter anderem legte die NPD folgende Haushaltsänderungsanträge vor:
Familienpolitik: Im Einzelplan des Sozialministeriums will die NPD das Landeserziehungsgeld um jeweils rund 59 Millionen erhöhen und damit im Vergleich zum bisherigen Ansatz verdreifachen. Der bisherige Entwurf sieht hier lediglich 29 Millionen Euro vor. Angesichts der dramatischen demographischen Situation insbesondere in den ländlichen Regionen Sachsens ist die NPD für die Ausrufung eines „familienpolitischen Notstandes“ und der unbedingten Schwerpunktbildung in bevölkerungspolitischen Belangen. Den höheren Mittelansatz beim Landeserziehungsgeld will die NPD durch eine Novellierung des Landeserziehungsgeldgesetzes, die gerade bei der Fraktion in Arbeit ist, flankieren.
Bildung: Mit der Reduzierung einer von der Koalition in den Haushalt eingestellten Personal-Minderausgabe in der Hauptgruppe 4 soll der Sparzwang speziell in diesem Bereich nach Ansicht der NPD-Fraktion vermindert werden. Mit den so weniger einzusparenden Geldern sollen gezielt Lehrerstellen an Mittelschulen und Gymnasien erhalten werden, um insbesondere in strukturschwachen Regionen Schulen weiterführen zu können.
– Mit der Verdoppelung der Zuschüsse an Kommunen für Bildungs- und Infrastrukturinvestitionen von 50 auf 100 Millionen Euro soll die kommunale Investitionstätigkeit insbesondere auch auf dem Bildungssektor angesichts der vorgesehenen Schulschließungen in Sachsen gefördert werden.
– Mit ihren Änderungsanträgen im Bereich Wissenschaft und Kunst spricht sich die NPD klar gegen die massive Streichung von Geldmitteln für Sachsens Hochschulen und Universitäten aus. Im Doppelhaushalt sollen nach den Vorstellungen der NPD jeweils 6,9 Millionen Euro mehr ausgegeben werden.
Überall dort, wo die Staatsregierung im universitären Bereich Kürzungen vorsieht, wurden diese von der NPD wieder zurückgenommen und damit die finanzielle Ausstattung des Haushaltsjahres 2003 wieder hergestellt. Den größten Änderungsbedarf im universitären Bereich mahnte die NPD bei der Universität Leipzig an, die 2005 und 2006 je 1,5 Millionen Euro mehr für personelle Ausgaben zur Verfügung gestellt bekommen soll.
Subsidiarität und Kommunen: Die NPD-Fraktion beantragte im Haushaltsplan für die Jahre 2005 und 2006 die Schaffung eines neuen Titels „Investive Sonderzuweisungen an die Kommunen für Arbeitsbeschaffungs- und Infrastrukturmaßnahmen“, der in beiden Jahren mit je 75 Millionen Euro dotiert werden soll. Angesichts der desolaten finanziellen Situation der sächsischen Kommunen und der schwachen Binnenkonjunktur kann nach Ansicht der Nationaldemokraten eine zweckgebundene investive Sonderzuweisung die sächsischen Kommunen wieder in die Lage versetzen, angesichts der derzeit existierenden Nachfragelücke als Auftraggeber für Handwerksbetriebe und das örtliche Gewerbe aufzutreten. Der Schwerpunkt der Investitionen soll angesichts der zahlreichen geplanten Schulschließungen (es sollen ca. zehn Gymnasien und 150 Mittelschulen geschlossen werden) im Bildungsbereich liegen, wobei durch eine Pauschalierung nach transparenten Kriterien der Verwaltungsaufwand minimiert werden könnte.
Wirtschaft: Im Etatentwurf für das Wirtschaftsministerium möchte die NPD die Ausgaben zur Rettung und Umstrukturierung sächsischer Unternehmen verdoppeln (jeweils 4 Millionen Euro statt lediglich 2 Millionen im Regierungsentwurf). Zusätzlich sollen in beiden Jahren 10 Millionen Euro für die Förderung von Existenzgründungen bereitgestellt werden. Die Zuschüsse des Freistaates an private Unternehmen für Investitionen im Jahr 2006 will die NPD ebenfalls deutlich erhöhen: um 41 Millionen Euro auf rund 194 Millionen Euro.
Auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik will die NPD für die verstärkte Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Jahr 2005 die Ausgaben um 8 Millionen auf dann über 10 Millionen Euro erhöhen. Entgegen dem Entwurf der Staatsregierung sollen ABM auch im Jahr 2006 mit 8 Millionen besonders gefördert werden.
Soziales: Die Hilfe für Suchtkranke und die Suchtprävention soll pro Jahr um
600 000 Euro erhöht werden. 7 000 Euro mehr sollen für die vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung ausgegeben werden. Die Beiträge und Zuschüsse an Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege, der Jugend-, Familien-, Behinderten-, Alten- und Gesundheitspflege tätig sind, sollen um zwei auf knapp drei Millionen Euro erhöht werden. Gedeckt werden soll die Erhöhung dieser Zuschüsse beispielsweise an Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt und das Diakonische Werk durch die Streichung des Anti-NPD-Programms unter dem irreführenden Titel „Programm für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Sachsen“.
Ökologie und Tierschutz: Die NPD möchte im Jahr 2005 300 000 Euro mehr und im Jahr 2006 100 000 Euro mehr für die Schaffung zusätzlicher Stellen für die Träger des „Freiwilligen Ökologischen Jahres“ (FÖJ) in Sachsen verwendet wissen, da das FÖJ zahlreiche Einsatz- und Bildungsmöglichkeiten für junge Menschen in Sachsen bietet und für viele auch als praktische Vorbereitung für ein Studium dient. Den Titel „Zuschüsse für laufende Zwecke“ im Haushaltsplan 9 möchte die NPD im Jahre 2005 um 1 Million Euro um 1,4 Millionen Euro erhöhen, den Titel allerdings zuvor durch die konkrete Zweckbestimmung „Ökologischer Landbau“ ergänzen. Eine Einschränkung der Absatzförderung im ökologischen Landbau steht nach Ansicht der Fraktion im Konflikt mit dem Landesentwicklungsplan 2003.
Den Titel „Zuschüsse und Zinsverbilligungszuschüsse zur Förderung von Investitionen“ wollen die Nationaldemokraten in den beiden Haushaltsjahren von jeweils 0,4 Millionen Euro auf 2,4 Millionen Euro erhöhen, um den gerade in Sachsen besonders strukturschwachen ländlichen Raum zu fördern und hier durch investive Anreize eine aufsuchende Wirtschaftspolitik zu betreiben. Auch auf dem Gebiet des Tierschutzes will die NPD mehr Geld ausgeben. Die Betriebs- und Investitionskostenzuschüsse für Tierschutzvereine sollen jährlich um 100 000 Euro erhöht werden.
Kultur: Die Zuwendungen zur Kulturarbeit nach §§ 96 Bundesvertriebenenförderungsgesetz und § 12 SächsSpAEG wurden im NPD-Ansatz deutlich erhöht. Sie sollen nun in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 1 Million Euro betragen. Die Junge Landsmannschaft Ostpreußen (JLO) soll zusätzlich jährlich 50 000 Euro bekommen. Die Zuwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Musikschulen sollen nach dem Willen der NPD in den kommenden Jahren von jeweils 5 auf 5,5 Millionen Euro erhöht werden. Auch die von der NPD-Fraktion geforderte Erhöhung der Zuschüsse auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege kommt teilweise kulturellen und bildungspolitischen Zwecken zu Gute; unter anderem werden die Gelder dieses Titels zur Förderung des „Bund Stalinistisch Verfolgter“ (BSV), des „Verband der Opfer des Stalinismus“ (VOS), des „Verein der beruflichen Förderung der Frauen“ (VbFF), des „Deutschen Familienverband“ (DFV) und der „Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender“ verwendet.
Demokratie: Die NPD stellte eine Reihe von Anträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz, um bei Beschlüssen, die den sächsischen Landeshaushalt betreffen, dem Demokratieprinzip stärker Geltung zu verschaffen und die Legislative zu stärken. So forderte die NPD-Fraktion beispielsweise, daß das Sächsische Staatsministerium der Finanzen zum Ankauf von Grundstücken bis zur Höhe von 75 Millionen Euro am Geldmarkt und Kredite bis zur Höhe von 100 Millionen Euro am Kapitalmarkt den Haushalts- und Finanzausschuß nicht nur unterrichten, sondern auch seine Erlaubnis einholen muß. Desweiteren stellten die Nationaldemokraten einen Änderungsantrag, daß auch bei zusätzlichen Kreditaufnahmen in Zuge von konjunkturpolitischen Maßnahmen bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts die Erlaubnis des HFA einzuholen ist.
Unter anderem stellte die NPD noch einen Antrag, in dem sie festlegen will, daß vor der Einwilligung in über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungen von erheblicher finanzieller Bedeutung das Staatsministerium der Finanzen das Staatsministerium der Finanzen den Haushalts- und Finanzausschuß anhören muß und nicht nur wahlweise anhören kann.
Ausgabenkürzungen: Drastisch gekürzt werden sollen die Ausgaben für Asylbewerber: Im Entwurf der Staatsregierung sind dafür 63,07 Millionen Euro für 2005 und 62,95 Millionen Euro für 2006 vorgesehen. Die NPD-Fraktion will für diese Personengruppe pro Jahr nur noch 1 Million Euro ausgeben. Sie orientiert sich dabei an den Angaben, die im 11. Bericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten für das Jahr 2003 zur Asylthematik im Freistaat gemacht werden. Zu dem im Bericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten genannten Stichtag (31.12. 2003) gab es im Freistaat Sachsen 33 anerkannte Asylbewerber nach Art. 16a GG, 76 abgelehnte Asylbewerber mit Abschiebeschutz nach § 51 Ausländergesetz und 58 Bürgerkriegsflüchtlinge nach §§ 32-33 Ausländergesetz bei insgesamt knapp 5 000 Entscheidungen über Asylanträge. Die Pauschale für die Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge beträgt nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (§ 5 Abs. 1) pro Jahr 4 500 Euro, womit die Gesamtkosten für die 167 anerkannten oder unter Abschiebeschutz stehenden Asylbewerber 751 500 Euro betragen.
Zusätzlich fallen noch Aufwendungen für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt an. Daher sollte nach Ansicht der NPD-Fraktion eine Million Euro insgesamt für die Titelgruppe vorgesehen werden. Die vorgesehenen Ausgaben sollten also um 62,07 Millionen Euro im Jahre 2005 beziehungsweise 61,95 Millionen Euro im Jahre 2006 gekürzt werden.
Das Landesamt für Verfassungsschutz soll nach Ansicht der NPD deutlich verkleinert werden, da es nicht mehr der Aufklärung und Vereitelung staatsfeindlicher Aktivitäten, sondern beinahe ausschließlich der Bekämpfung der demokratischen Opposition dient. Die Einsparungen betragen 8,7 Millionen Euro im Jahr 2005 und 8,8 Millionen Euro im Jahr 2006. Es wurde lediglich ein Restbetrag von 190 300 Euro (2005) bzw. 141 500 Euro (2006) im Haushalt belassen, da die Länder durch ein Bundesgesetz verpflichtet sind, eine Verfassungsschutzbehörde zu unterhalten.
Das Geld reicht für den Präsidenten und seine Sekretärin.
Beim Staatsministerium für Kultus sollen folgende Kürzungen vorgenommen werden: Je 81 800 Euro Zuschuß für den Landesrabbiner, 810 000 bzw. 500 000 Euro Zuschüsse für den Bau des Gemeindezentrums der Synagoge in Leipzig, ein Zuschuß in Höhe von 242 000 Euro für den Bau der Synagoge in Chemnitz, jeweils 180 000 Euro für Veranstaltungen des Ministeriums, jeweils 240 000 Euro für Publikationen jeweils 30 000 Euro für den Erwerb neuer Hard- und Software, 15 000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit. Für den Einzelplan 05 beantragt die NPD damit Kürzungen in einer Gesamthöhe von 1,6 Millionen Euro (2005) bzw. 1 Million Euro (2006).
Im Einzelplan 01 (Sächsischer Landtag) beantragte die nationaldemokratische Fraktion mehrere Kürzungen. Der Entwurf der Staatsregierung wurde von 150 000 Euro um 50 000 Euro auf 100 000 Euro für Veranstaltungen des Landtages gekürzt. Die Aufwendungen des Landtagspräsidenten aus besonderem Anlaß wurden in den NPD-Anträgen gestrichen (25 600 Euro). Die Mittel für den Besucherdienst und Schülerwettbewerbe wurden um 58 000 Euro auf 200 000 Euro gekürzt. Die Mittel für die internationale Zusammenarbeit, hier insbesondere die Zusammenarbeit mit Israel wurde im NPD-Antrag komplett gestrichen (12 500 Euro).
Im Etat der Staatskanzlei (Einzelplan 02) sollen die Aufwendungen für Charterflüge (10 000 Euro) gestrichen werden. Die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit der Staatskanzlei wurden um 100 000 Euro auf 400 000 Euro gesenkt. Für den Besuch ausländischer Staatsoberhäupter sind im NPD-Ansatz nur noch 30 000 Euro vorgesehen (statt 70 000 Euro im Entwurf der Staatsregierung).
Die Gelder für das Anti-NPD-Programm („Programm für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Sachsen“) in Höhe von 2 Millionen Euro wurden im NPD-Ansatz selbstverständlich gestrichen, insbesondere da die begründete Gefahr besteht, daß diese Mittel teilweise zur Finanzierung gewaltbereiter und gewalttätiger linksextremer Strukturen mißbraucht werden, um so eine „Staats-SA“ zur Terrorisierung demokratischer Dissidenten und Andersdenkender aufzubauen.
Im Einzelplan 15 beantragten die Nationaldemokraten die Ansetzung einer Globalen Minderausgabe in Höhe von 125 Millionen Euro. Die von der Globalen Minderausgabe induzierten Einsparungen sind in den Hauptgruppen 5, 6 und 8 zu erbringen; dazu müßte der Haushaltsvermerk geändert werden. Einsparpotentiale könnten in diesem Bereich nach Ansicht der NPD beispielsweise bei der EDV durch den Einsatz von Open-Source-Software realisiert werden.
Eine im Haushaltsplan 15 vorgesehene Kapitalerhöhung für die in Insolvenz befindliche Leipziger „Olympia GmbH“ in Höhe von 3 Millionen Euro darf nach Ansicht der NPD nicht genehmigt werden, da im Insolvenzfalle die Abwicklung von Büroräumen und Personal nur einige Monate in Anspruch nehmen muß.
Neuverschuldung: Die Einsparvorschläge der NPD würden im Falle ihrer Bewilligung durch den Sächsischen Landtag bei Betrachtung aller Änderungsanträge der NPD eine Reduzierung der Nettoneuverschuldung um 45,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2005 und 3,0 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2006 ermöglichen. Dieser forcierte Konsolidierungskurs ist unter dem Aspekt einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Generationen nach nationaldemokratischer Ansicht unabdingbar.
Der haushaltspolitische Sprecher der NPD, Uwe Leichsenring, erklärte zu den vorgelegten Änderungsanträgen:
„Die NPD-Fraktion hat mit ihren zahlreichen Anträgen deutlich gemacht, daß man trotz enger finanzieller Spielräume genug Möglichkeiten hat, um eine alternative Landespolitik im Sinne des von der NPD angedachten ‚Nationalen Aufbruchs Sachsen’ zu verwirklichen. Natürlich wäre dazu der politische Wille der Mehrheit des Sächsischen Landtages notwendig, was derzeit nicht erkennbar ist.
Insgesamt enttäuschend ist auch die Haushaltspolitik der anderen Oppositionsparteien. Während die PDS mit großen öffentlichem Getöse einen Alternativhaushalt vorgelegt hat, an dem vor allem auffällt, daß er nur durch unseriöse Luftbuchungen gedeckt ist, begnügen sich FDP und Grüne mit einigen kosmetischen Korrekturen am Regierungsentwurf. Oppositionspolitik, die in sozialer Verantwortung steht, sieht anders aus! Wenn die PDS den Ausbau des Luftkreuzes am Flughafen Leipzig-Schkeuditz beispielsweise über einen Fonds finanzieren will, muß sie sich fragen lassen, ob sie den Charakter öffentlicher Güter überhaupt verstanden hat. Mit uns Nationaldemokraten ist jedenfalls eine Verscherbelung öffentlicher Strukturen über windige und für die staatlichen Anteilseigner oftmals unvorteilhafte Private-Public-Partnership-Modelle nicht zu machen. Wir stehen im Gegensatz zur PDS zu unserem im vergangenen Oktober gemachten Versprechen, die Schaffung von 10 000 Arbeitsplätzen im Leipziger Raum durch die DHL-Ansiedlung mit zu unterstützen.
Wir Nationaldemokraten werden auch bei den Beratungen im Plenum mit unseren Anträgen deutlich machen, in welche Richtung sich Sachsen entwickeln muß, damit die Bürger dieses Landes in ihrer Heimat bleiben und ein menschenwürdiges Leben führen können.“
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressesprecher der NPD-Fraktion
im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
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