Aktuell

01.03.2005 | von Frank Franz

Die NPD-Fraktion begrüßt die Erkenntnis der Staatsanwaltschaft Dresden, daß die Reden der NPD-Abgeordneten Holger Apfel und Jürgen Gansel nicht strafbar sind. Insbesondere die Bezeichnung „Bomben-Holocaust“ für den alliierten Terrorangriff auf Dresden am 13./ 14. Februar 1945 in ihren Reden am 21. Januar 2005 im Sächsischen Landtag hatte deutschlandweit für Aufregung gesorgt.

 
Zu der Erklärung des Sprechers der Staatsanwaltschaft Dresden sagte der stellvertretende NPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Johannes Müller:
 
„Der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Andreas Feron, hätte von vornherein wissen müssen, daß Reden im Landtag unter den Schutz der Indemnität, also unter die Straffreiheit von Abgeordneten für im Parlament getätigte Äußerungen, fällt.
 
Seine anderslautende Aussage unmittelbar nach dem 21. Januar läßt leider auf eine mangelhafte Rechtskenntnis schließen.
 
Unabhängig von diesem formalen Grund sind die Aussagen der beiden NPD-Abgeordneten aber auch inhaltlich nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken stellte dies in der letzten Woche offiziell in einem Einstellungsbeschluß fest. Ein Völklinger NPD-Stadtrat hatte den Begriff Ende Januar ebenfalls verwendet und war deswegen angezeigt worden. Die zuständige Staatsanwaltschaft erklärte, die Bezeichnung „Bomben-Holocaust“ sei durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit gedeckt.
 
Der sächsische FDP-Abgeordnete Martens hat sich mit seiner Forderung nach einem Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes des Landtages zur möglichen Strafbarkeit des Verbreitens der Dokumentation der NPD-Reden nur wichtig gemacht. Die FDP-Fraktion sollte die Kosten dieses Unfugs selbst tragen.
 
Wir NPD-Abgeordneten werden uns auch künftig unsere Landtagsreden nicht von den selbsternannten ‚Demokraten’ vorschreiben lassen.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
 
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