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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muß an Haupt und Gliedern reformiert werden!

03.02.2005 | von Frank Franz

Der langjährige Hauptabteilungsleiter des Bayerischen Fernsehens und ehemalige Bundesvorsitzende der Republikaner, Franz Schönhuber, hat heute als von der NPD-Fraktion benannter Sachverständiger bei einer Anhörung im Sächsischen Landtag zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag öffentlich Stellung genommen.

 
Schönhuber empfahl die Ablehnung der Ratifizierung des Staatsvertrages und forderte eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems an Haupt und Gliedern, nicht zuletzt um die notwendige Senkung der Rundfunkgebühren zu erreichen, ohne damit den Bestand des Systems grundsätzlich zu gefährden. Der Sachverständige sprach sich auch für einen Rückzug der Politik aus den Aufsichtsgremien aus, um eine größere Parteiferne der Sender zu gewährleisten.
 
Franz Schönhuber trat bei der Anhörung auch für nationale Quoten bei Rundfunk- und Fernsehsendungen ein, um den Einfluß des amerikanischen Kulturimperialismus mit seinen gewaltverherrlichenden Produktionen einzudämmen.
 
Er äußerte Verständnis für die Empfehlungen der Vertreter der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die bei der Anhörung alle eine Zustimmung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag empfahlen. „Ihnen bleibt auch gar keine andere Wahl“, so Schönhuber, „wenn sie ihre eigene Existenz nicht aufs Spiel setzen wollen. Viele Bestimmungen des Vertrages sind lediglich ein Hinterherhecheln hinter Vorgaben, die nur den Tod auf Raten bedeuten.“
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressereferent der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
 
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