Aktuell

Verfassungsverstoß aus Angst vor geheimer Wahl

24.11.2004 | von Frank Franz

Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag reicht heute beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig ihre Organklage gegen die Nichtzulassung ihrer Vorschläge bei der Wahl zu den Kontrollgremien für die Geheimdienste ein.

 
Die Fraktion sieht ihre Rechte aus den Artikeln 3 Absatz 1, 39 Absatz und 40 der sächsischen Verfassung verletzt. Der Sächsische Landtag hatte in seiner Sitzung am 10.11. 2004 die Wahlvorschläge der NPD-Fraktion für die Parlamentarische Kontrollkommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und die G 10-Kommission mit der Begründung für unzulässig erklärt, daß ihr nach dem Auszählverfahren nach d’Hondt kein Sitz in den Gremien zustehe.
 
Die NPD-Fraktion hält das für verfassungswidrig, da es ihr gestattet sein müsse, eigene Wahlvorschläge einzubringen, unabhängig von den Chancen des Wahlausgangs.
 
Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Uwe Leichsenring, erklärte dazu heute in Dresden:
 
„Die Landtagsmehrheit begeht offensichtlich aus Angst vor einer geheimen Wahl einen Verfassungsverstoß. Wahl bedeutet Auswahl – daher können wir nicht akzeptieren, daß uns die anderen Mitglieder des Landtages vorschreiben, ob und wen wir als Kandidaten aufstellen. Wir sehen gute Chancen, daß unserer Klage beim Verfassungsgerichtshof stattgegeben wird.“
 
Der Text der Klage der NPD-Fraktion ist auf der neuen Fraktionsseite http://www.npd-fraktion-sachsen.de abrufbar bzw. kann bei der Fraktion angefordert werden.
 
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressereferent der
NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel. (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
 
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