Bei der Wahl der Mitglieder der parlamentarischen Gremien zur Kontrolle der Geheimdienste haben die Vertreter der etablierten Parteien im Sächsischen Landtag die Wahlvorschläge der NPD-Fraktion für unzulässig erklärt.
Vor dem Hintergrund des guten Abschneidens des NPD-Kandidaten für das Amt des sächsischen Ministerpräsidenten hatten die selbsternannten Demokraten offensichtlich Angst vor einer weiteren Wahlniederlage.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion, Uwe Leichsenring, erklärte dazu:
„Dieses Verfahren ist grob gesetzwidrig und verstößt gegen die Verfassung.“
Eine Wahl bedeute immer auch Auswahl. Das Verfahren, das gewählt wurde, erinnere stark an die Methoden der Volkskammer der DDR, so Leichsenring.
Er bezeichnete die Vorgehensweise der anderen Fraktionen als „pseudodemokratischen Mummenschanz“.
„Die NPD-Fraktion wird den krassen Rechtsbruch vor Gericht bringen. Die Verfahrensweisen im Landtag müssen demokratischen Grundgepflogenheiten entsprechen“, sagte Leichsenring abschließend.
Verantwortlich:
Holger Szymanski
Pressereferent der
NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Tel.: (0351) 493 49 00 / (0160) 67 23 112
]]>